Gerne gebe ich Ihnen eine erste Einschätzung zur Rechtmäßigkeit und ggf. Angreifbarkeit Ihrer Kündigung.
Zunächst ein wichtiger Hinweis:
Selbst eine rechtswidrige Kündigung wird wirksam, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung bei Ihnen (z.B. Zeitpunkt des Einwurfs in den Briefkasten; wann Sie die Kündigung gelesen haben, ist egal) bei Gericht angegriffen wird. Bitte überprüfen Sie den Lauf der Frist und rufen mich sofort an, falls die Frist abzulaufen droht. Um Ihnen eine sachgerechte Auskunft geben zu können, benötige ich einige Informationen. Zur Übermittlung der Informationen können Sie das folgende Formular nutzen, sodass ich schnell reagieren kann. Selbstverständlich können Sie die Informationen aber auch telefonisch an mich übermitteln.
Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:
• Arbeitsvertrag, ggf. mit Änderungsverträgen,
• die Kündigung und
• Ihre letzte Gehaltsabrechnung
Erstberatung Kündigung