Zivilrecht
Das Zivilrecht (Privatrecht) regelt die Rechtsbeziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten (Menschen, Gesellschaften, Vereinen u.a.) untereinander. Anders als im öffentlichen Recht, in dem es ein Über- / Unterordnungsverhältnis zwischen Staat und Bürger gibt, ist das Zivilrecht vom Gleichordnungsgedanken geprägt. In Streitigkeiten urteilen die Zivilgerichte nur nach den Angaben, die die Beteiligten dem Gericht vorgelegt haben. Anders als im öffentlichen Recht oder im Strafrecht, darf ein Zivilgericht grundsätzlich keine eigenen Ermittlungen anstellen.
Um so wichtiger ist es, einen Streit sorgfältig vorzubereiten, um seine Chancen nicht durch unbedachte Mitteilungen oder durch unvollständigen Vortrag zu verringern oder gar zu verspielen.
Auch den Zivilrechtlern ist bewusst, dass rechtliche Gleichstellung allein in wesentlichen Bereichen nicht ausreichend sein kann, um bei wirtschaftlicher Ungleichheit zu gerechten Ergebnissen zu kommen. Insbesondere in den für die Menschen existenziell wichtigen Bereichen wie dem Mietrecht (Dach über dem Kopf) und dem nachfolgend dargestellten Arbeitsrecht (Grundlage für Essen, Wohnen und Teilhabe am Leben) gibt es daher eine Vielzahl von Regeln, um die wirtschaftlich Schwächeren zu schützen (z.B. den Kündigungsschutz von Mietern oder Arbeitnehmern).
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit.
Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und das Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten bzw. Personalräten auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite).
Die Arbeit ist bereits seit dem Altertum Gegenstand rechtlicher Regelungen. Im römischen Recht hatte der Dienstvertrag (locatio conductio operarum) jedoch aufgrund der weit verbreiteten Sklavenarbeit nur eine untergeordnete Rolle.
Im Deutschland des Mittelalters trugen Dienstverhältnisse oft personenrechtliche Züge. Obgleich in bestimmten Gebieten in kleinem Umfang bereits Lohnarbeit existierte, wird heute die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts als der Beginn der Arbeitsrechtsgeschichte angesehen.
Damals entwickelte sich ein großer Teil der Bevölkerung in Europa zu lohnabhängigen Arbeitern (Proletariat), was zu erheblichen sozialen Problemen führte (fehlender Schutz bei Krankheit, Alter, Unfall, Arbeitslosigkeit).
Die sozialen Missstände der Industrialisierung im 19. Jahrhundert werden auch als Folge der Privatautonomie wegen des wirtschaftlichen Ungleichgewichts der Vertragspartner gesehen. Die Entwicklung eines Arbeitsrechts begann 1833 in England mit den Fabrikgesetzen. Sie beschränkten die Arbeitszeit für Kinder zwischen 9 und 13 Jahren auf acht Stunden und für Kinder zwischen 14 und 18 Jahren auf 12 Stunden am Tag. Kinder unter 9 Jahren sollten die Schule besuchen.
Strafrecht
Als Strafrecht bezeichnet man das Rechtsgebiet, das bestimmte menschliche Handlungen („abweichendes Verhalten“) unter staatliche Strafe stellt. Der Zweck des Strafrechts ist seit langem umstritten; die Diskussion darüber schwankt vor allem zwischen unterdrückenden oder vergeltenden (repressiven) und vorbeugenden (präventiven) Ansätzen in Bezug auf die Wirkung von Strafnormen. Einig ist man sich aber darüber, dass das Strafrecht Menschen davon abhalten soll, die Rechtsgüter von Anderen oder der Allgemeinheit zu verletzen.
Das Strafrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts, der sich im Lauf der Geschichte hinsichtlich seiner Methode und der ihm zugerechneten Rechtsnormen verselbständigt hat. Für rechtswidrig und schuldhaft begangene Taten (Unrecht) sieht das Strafrecht teils schwerwiegende Sanktionen bis hin zur Freiheitsstrafe vor. Fehlt die Schuld, muss das Gericht zwar von der Strafe absehen, es kann aber eine Maßregel verhängen.
Zum Strafrecht gehören dem Grundsatz nach alle Rechtsnormen, die die Voraussetzungen (materielles Strafrecht) und das Verfahren (formelles Strafrecht, Strafprozessrecht) regeln, nach denen eine Strafe oder eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu verhängen und zu vollziehen (Strafvollzugsrecht) ist.
Das materielle Strafrecht beschreibt die Voraussetzungen der Strafbarkeit (Tatbestand) und deren Rechtsfolgen, also die zu verhängende Strafe. Beides ist nach deutschem Recht im Strafgesetzbuch (StGB) und in zahlreichen Bestimmungen des sogenannten Nebenstrafrechts (zum Beispiel im Außenwirtschaftsgesetz oder im Arzneimittelgesetz) geregelt.
Zum formellen Strafrecht gehört das Strafverfahrensrecht, das die Durchsetzung des materiellen Strafrechts regelt (Rechtsquellen hierfür sind vor allem die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz).
Taten, die im Ausland begangen wurden, unterfallen nur ausnahmsweise dem deutschen Strafrecht (Schutzprinzip, Weltrechtsprinzip). Verbrechen gegen das Völkerrecht sind seit 2002 im Völkerstrafgesetzbuch geregelt.
Für jugendliche und heranwachsende Straftäter gelten dieselben Regeln hinsichtlich der Voraussetzungen der Strafbarkeit. Das Jugendstrafrecht nach dem Jugendgerichtsgesetz sieht aber aus erzieherischen Gründen andere Sanktionen als für Erwachsene vor, und es gilt auch ein anderes Strafverfahrensrecht. Beides trägt den Besonderheiten abweichenden Verhaltens in diesem Alter und der Verantwortung der staatlichen Gemeinschaft für junge Menschen Rechnung. Auch für Soldaten gelten besondere Regeln; auf sie wird das Wehrstrafgesetz angewendet.
Das Recht der Ordnungswidrigkeiten gehört zwar zum Strafrecht im weiteren Sinn, weil es den Methoden des Strafrechts folgt und im Verfahren ähnlich ist. Wer eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, hat sich damit aber noch nicht strafbar gemacht. Ordnungswidrigkeiten werden meist mit Bußgeldern geahndet, die in der Regel deutlich unterhalb von Geldstrafen bleiben und durch einen Katalog pauschal festgesetzt sein können. Die Überführung von Straftatbeständen in das Ordnungswidrigkeitenrecht dient vielfach der Entkriminalisierung von Massendelikten.
Inkasso
Inkasso ist ein Begriff aus der Betriebswirtschaftslehre, speziell dem Bereich Finanzierung. Mit Inkasso ist der Einzug von Forderungen gemeint. Die übergeordneten Organisationen der Inkassodienste sind der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) und der Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement (BFIF).
Leider reicht es nicht, dass Sie in Ihrem Tätigkeitsfeld hervorragende Arbeit abliefern. Damit Ihr Unternehmen überlebt ist es auch erforderlich, dass Ihre Arbeit angemessen und zeitnah vergütet wird.
Ich berate Sie gerne schon bei der Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung, um die Ihnen zustehenden Forderungen zu sichern.
Nach Fälligkeit Ihrer Forderungen muss bei unwilligen Zahlern kurzfristig mit der Forderungsdurchsetzung begonnen werden. Zunehmend sortieren Schuldner die zu zahlenden Rechnungen nach dem Druck, mit dem sie verfolgt werden. Freundliche Gläubiger werden nach hinten geschoben, hartnäckige Gläubiger werden befriedigt.
Stellen Sie Ihre Rechnung und mahnen Sie die Rechnung einmal an. Geben Sie die Rechnung und die Mahnung zur weiteren Durchsetzung an uns. Wir machen den Rest. Wenn der Schuldner durch die Mahnung in Verzug geraten ist, dann hat er auch die Kosten der anwaltlichen Forderungsdurchsetzung zu tragen (Kosten eingeschalteter Inkassounternehmen werden nicht von allen Gerichten und nicht in voller Höhe zugesprochen).
Bedenken Sie, dass auch die professionelle Forderungsdurchsetzung Zeit beanspruchen kann, insbesondere, wenn auch noch vor Gericht gestritten werden muss. Warten Sie daher mit der Durchsetzung Ihrer Forderungen nicht, bis Sie selbst in schwieriges Fahrwasser geraten, sondern handeln Sie zeitnah.
Berufsrecht
Unter Berufsrecht werden diejenigen Rechtsvorschriften verstanden, die Zugang und Berufsausübung der freien Berufe regeln.
Ein Freiberuf oder freier Beruf ist eine selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit (§ 18 Einkommenssteuergesetz (EStG) und § 1 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG)), die nicht der Gewerbeordnung unterliegt.
Wesentliche Folge der Freiberuflichkeit ist die Befreiung von der Gewerbesteuer. Menschen, die freie Berufe ausüben, werden als Freiberufler bezeichnet. Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt (§ 1 Abs. 2 PartGG).
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es derzeit etwa eine Million Freiberufler. Es gibt keine offizielle oder einheitliche Vertretung aller Freiberufler. Unter anderem gibt es für Belange von Freiberuflern auf Bundes- und europäischer Ebene den Bundesverband der Freien Berufe (BFB). Viele freiberufliche Tätigkeiten werden in Deutschland durch sogenannte Standesordnungen geregelt. Solche und andere Berufsgruppen sind auch in Standesvertretungen oder berufsständischen Körperschaften organisiert.
Laien verwechseln den Begriff „Freiberufler“ gelegentlich mit dem Begriff „Freier Mitarbeiter“. Beide Begriffe haben jedoch unterschiedliche Bedeutungen. Die Bezeichnung „Freier Mitarbeiter“ bezieht sich auf die Art eines Beschäftigungsverhältnisses – in Abgrenzung zum Arbeitnehmer –, besagt aber nichts über den ausgeübten Beruf, insbesondere, ob die Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist. Die Bezeichnung „Freiberufler“ bezieht sich hingegen immer auf selbständig tätige Angehörige bestimmter Berufe, z.B. Architekten, Ärzte und Rechtsanwälte.
Alle Tätigkeiten, die nicht zu den im Gesetz aufgezählten Katalogberufen oder ihnen als ähnlich anerkannten gehören, sind nicht freiberuflich.